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Wolfgang Krüger: Kurze Geschichte der Guillotine

Als Guillotine wird die Köpfmaschine bezeichnet, die in seiner späteren Form im Zuge der Französischen Revolution entwickelt wurde, eine gewisse makabre Berühmtheit erlangte und später in einigen deutschen Staaten als Fallschwert- oder Fallbeilmaschine bekannt wurde. Allerdings war sie nur eine Weiterentwicklung früherer Enthauptungsapparate, die bereits seit dem Mittelalter eine Zeitlang in einigen anderen europäischen Ländern existierten.

Seit der Antike wurden zur Enthauptung verurteilte Delinquenten mit einer handgeführten Waffe bzw. einem handgeführten Werkzeug zu Tode gebracht, sei es mit einem Schwert, einem Beil, einem Messer oder einem Krummdolch (letztere noch im 19. Jahrhundert im Osmanischen Reich, und dort besonders in den nordafrikanischen Provinzen). Noch heutzutage sterben zum Tode Verurteilte im Königreich Saudi-Arabien den öffentlichen Tod durch das Schwert. Doch schon im Mittelalter machte man sich in Europa Gedanken, wie eine mechanische Enthauptung bewerkstelligt werden könne, und entwickelte dementsprechend Köpfgeräte.

Kupferstiche aus: Das gestochene Grauen – KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT

In Italien soll im Mittelalter ein als „Mannaia“ genanntes mechanisches Köpfgerät benutzt worden sein. In Schottland dagegen, wo Todesurteile überwiegend am Galgen vollstreckt wurden, kam im 16. und 17. Jahrhundert ein als „Scottish Maiden“ (also „Schottische Jungfrau“) in die Geschichte eingegangenes Instrument zum Einsatz, allerdings nur gegen prominente adelige Verurteilte. Diese Maschine war aus Eichenholz gefertigt und bestand aus drei Armen, wobei ein Auslegerarm die zwei senkrecht stehenden Balken stützte. Das Gerät hatte eine Höhe von etwa drei Metern. Die Klinge bestand aus Eisen mit einem Stahlmantel und war zirka dreiunddreißig Zentimeter lang und sechsundzwanzig Zentimeter hoch. Am oberen Ende der Klinge wurden Gewichte von etwa vierunddreißig Kilogramm befestigt, die die waagerechte Klinge in den ins Holz geschnittenen, mit Kupfer ausgekleideten Führungsschienen nach unten durch den Hals drückten. Das Messer schlug in der unteren Endlage auf einen mit Blei ausgegossenen Holzblock.

Eine sehr ähnliche Konstruktion war auch der „Halifax Gibbet“, also der „Galgen von Halifax“, der seit dem Mittelalter Verurteilte in der Stadt Halifax, in der nordenglischen Grafschaft Yorkshire gelegen, durch Enthauptung ins Jenseits beförderte, während in allen anderen englischen Grafschaften der Galgen vorgeschrieben war, mit Ausnahme von adeligen Verurteilten, die den Tod durch das Handbeil starben.

Auch in Deutschland, besser gesagt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit seinen rund dreihundert Staaten, wo das Schwert als klassisches Enthauptungswerkzeug galt, soll es ein ähnliches Enthauptungswerkzeug gegeben haben, die „Diele“. Sie soll aus zwei Ständern bestanden haben, die mit einer Leiste verbunden waren. Auf dieser Leiste mußte die verurteilte Person den Kopf auflegen. Zwischen den Ständern lief in Schienen eine andere mit Blei beschwerte Leiste hinab, an der das Eisen angebracht war. Diese Leiste wurde dem Delinquenten auf den Nacken gelegt und mit schweren Hammerschlägen durch den Hals getrieben. Der Autor dieses Beitrages bezweifelt sehr, ob diese deutsche Methode regelmäßig zur Anwendung kam. In den deutschen Territorien wurde zu Enthauptungen so gut wie in allen Fällen das Schwert benutzt. Die gleichfalls gern kolportierte Version der Hinrichtung mit einem Handbeil gehört jedenfalls in den Bereich der Sagen.

Ihre heute bekannte, anfangs etwas klobige, im Laufe des 19. Jahrhunderts elegantere Form erhielt die mechanische Köpfmaschine während der Französischen Revolution. Die seit dem Mittelalter im französischen Königreich praktizierten unterschiedlichen Hinrichtungsmethoden wie der Galgen, die eiserne Keule zum Zerschlagen der Knochen, der Scheiterhaufen und die Enthauptung mit dem Schwert (nur bei Adeligen angewandt) sollten zu einem einzigen Instrument zusammengeführt werden, so wie es der Arzt, Freimaurer und Politiker Joseph-Ignace Guillotin forderte. Ihm war an einer humanen Hinrichtungsmethode gelegen, die den Tod sehr rasch herbeiführte. Als Vorbild diente das Fallbeil von Halifax. Der königliche Leibarzt Louis und König Ludwig XVI. selbst (er sollte im folgenden Jahr das prominenteste Opfer der neuen Köpfmaschine werden) befürworteten die eingereichten Entwürfe. Der aus Straßburg stammende Klavierbauer Tobias Schmidt entwickelte einen Prototyp, der bei Guillotin und dem Pariser Scharfrichter Sanson auf großes Interesse stieß.

Am 20. März 1792 wurde ein Gesetz erlassen, das zukünftige Hinrichtungen mit dieser mechanischen Köpfmaschine vorschrieb. Schmidt erhielt nun den Auftrag, ein derartiges Fallbeilgerät zu bauen. Es bestand aus zwei oben mit einem Querholz verbundenen hölzernen Säulen, die mit eisernen Schienen versehen waren. Die verurteilte Person wurde auf ein waagerechtes Brett gebunden, der Kopf in einem hölzernen Kragen, der sogenannten „Lunette“, fixiert. Ein mit einer Kurbel ausgelöstes Seil dirigierte ein schräges Messer in den Schienen hinab auf den Hals der verurteilten Person und trennte rasch und sicher den Kopf ab.

Der Straßenräuber Nicolas-Jacques Pelletier weihte am 25. April 1792 in Paris mit seinem Kopf die zum Verdruß des Arztes Guillotin später „Guillotine“ genannte Maschine ein. Sie sollte schon bald zum Schreckenssymbol der Revolution werden: Tausende von „Revolutionsfeinden“, meist Adlige, und anderen politischen Gegnern verloren vor einer riesigen gaffenden Menschenmenge unter ihr den Kopf. Auch in anderen Departements der neuen Republik wurde die Guillotine eingeführt und tötete zahlreiche Regimegegner.

Die Guillotine, Ansichtskarte aus der Zeit um 1900, Sammlung Verlag Kirchschlager, Arnstadt

Die Guillotine entwickelte sich rasch zum festen Bestandteil der französischen Strafjustiz, und von ihr wurde im 19. Jahrhundert reichlich Gebrauch gemacht. Bis zum Jahr 1939 fanden die Hinrichtungen in Frankreich in aller Öffentlichkeit statt. Der letzte, der vor einer gaffenden Menschenmenge seinen Kopf in die „Lunette“ legte, war am 17. Juni 1939 vor dem Gefängnis in Versailles der aus Deutschland stammende Serienmörder Eugen Weidmann.1

Im Zuge der Kriegszüge der Franzosen, die sie in den 1790er Jahren bis an den Rhein führten, wurde sie schon bald auch in den besetzten linksrheinischen Territorien Deutschlands, 1810 in den in das französische Kaiserreich eingegliederten Gebieten Nordwestdeutschlands und in den Niederlanden, aber auch im von den Franzosen besetzten päpstlichen Kirchenstaat eingeführt. Im 1830 gegründeten Königreich Belgien wurde die Guillotine ab 1835 ebenfalls für die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten verwendet. Zwei Kantone der Schweiz, Genf und Zürich, übernahmen gleichfalls diesen Enthauptungsapparat. Als einige Kantone in den 1880ern die 1874 in der Eidgenossenschaft abgeschaffte Todesstrafe wiedereinführten, wurde die Guillotine zur alleinigen Hinrichtungsmethode bestimmt.

Auch das neue Königreich Italien, an das 1870 der Kirchenstaat gelangte, verwendete die Guillotine in seinen Anfangsjahren. Das seit 1832 bestehende Königreich Griechenland ließ sich ebenfalls für die Guillotine begeistern, bis sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch das Erschießen ersetzt wurde. Selbstverständlich fand die Guillotine auch in den französischen Überseedepartements wie auch in den französischen Straflagern und Kolonien rege Anwendung. Sogar das schwedische Königreich wendete die Guillotine einmal (1910) an.

Guillotine auf einer Ansichtskarte, Sammlung Verlag Kirchschlager, Arnstadt

In den rund dreihundert Staaten des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation aber wurde nach der Französischen Revolution weiterhin mit dem Schwert enthauptet. Die unter dänischer Kontrolle stehenden Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten in den 1770er Jahren des 18. Jahrhunderts das Handbeil eingeführt, übernahmen damit die im nordischen Königreich praktizierte Methode. Das Königreich Preußen folgte ihnen im Jahre 1811, behielt aber später in seiner von den Franzosen übernommenen Provinz Rheinland das Fallbeil bei. Das Königreich Hannover führte es 1859 ebenfalls ein, und als die Preußen Hannover annektierten und als Provinz in ihr Königreich eingliederten, behielten sie dort die mechanische Enthauptungsmaschine bei. Erst 1932 wurde die Guillotine in beiden Provinzen durch das Handbeil ersetzt. Dabei mögen auch Ressentiments gegen die unbeliebten, ja teils verhaßten Franzosen eine Rolle gespielt haben, die nach dem Ersten Weltkrieg große Teile im Westen des Deutschen Reiches besetzt hielten.

Vor der Revolution von 1848 war in den Staaten des Deutschen Bundes die Fallschwertmaschine nur in der preußischen Rheinprovinz sowie im linksrheinischen Gebiet des Großherzogtums Hessen und in der bayerischen Rheinpfalz vorgeschrieben, wo noch das französische Strafrecht galt. Groß-Hessen führte sie aber 1841 auch in das (größere) rechtsrheinische Gebiet ein, 1853 folgte das Königreich Württemberg, 1854 das Königreich Bayern und die freie Stadt Hamburg, 1856 das Großherzogtum Baden und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als erster thüringischer Staat. Andere Staaten wie das Königreich Hannover 1859 schlossen sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte an.

Im Dritten Reich wurde das Fallbeil Ende 1936 zum alleinigen Enthauptungsgerät im Deutschen Reich bestimmt, weil es innerhalb kurzer Zeit auch eine größere Hinrichtungszahl bewältigen konnte. Zu diesem Zweck wurden zentrale Richtstätten in Hamburg, Wolfenbüttel, Weimar, Berlin, Breslau, Königsberg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München mit je einem Fallbeilgerät eingerichtet. Die Zahl wurde nach Kriegsausbruch erweitert. Dies kam dem Regime ab 1940, als die Hinrichtungszahlen emporschnellten, zugute. Allerdings bestand die Guillotine schon vorher in den Ländern Thüringen, Baden, Bayern und Württemberg. Als im Jahr 1938 Österreich an das Deutsche Reich angeschlossen wurde, erhielt auch die „Ostmark“ ein Fallbeilgerät. In den besetzten polnischen Gebieten wurde die Guillotine 1940 und im Protektorat Böhmen und Mähren 1943 ebenfalls eingeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Guillotine in Frankreich und seinen Überseegebieten, in der Republik Vietnam und im von den Alliierten besetzten Deutschland bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 wie auch in der späteren Deutschen Demokratischen Republik weiter. Die letzte Guillotinierung auf deutschem Boden wurde am 6. September 1967 in Leipzig an den beiden Sexualmördern Paul Beirau und Günter Herzfeld durchgeführt. 1968 ersetzte das neue Strafrecht der DDR diese anachronistisch anmutende Hinrichtungsart mit der „humaneren“ Methode des Genickschusses. Das allerletzte Opfer der Guillotine jedoch verlor seinen Kopf zehn Jahre später, am 10. September 1977, als in der französischen Hafenstadt Marseille der tunesische Frauenmörder Hamida Djandoubi enthauptet wurde. Seitdem gehört dieses schaurig-unheimliche, aber immer noch viele Menschen in seinen Bann ziehende Instrument der Vergangenheit an. Die Zahl der seit 1792 mit der Guillotine hingerichteten Personen geht in die Zehntausende, wovon die größte Zahl, das mag einige überraschen, auf Deutschland entfällt.

1 Siehe Wolfgang Krüger: Eugen Weidmann oder. Die geheimnisvolle Villa in Celle-Saint-Cloud, in: Historische Serienmörder, Band 2, Verlag Kirchschlager, Arnstadt 2009, S. 216-253

Langes Seil, schneller Tod – eine Rezension von Dr. Mark Benecke

Dies ist eine Nerd-, also Spezialistenarbeit, die sich nahezu ohne Abschweife auf strafrechtliche Erhängungen in Großbritannien bezieht und freiwillig beschränkt. Der Ton im Buch ist, dem Sujet durchaus angemessen, nüchtern und streng, manchmal sogar sehr streng: “Völlig sinnlos” und “Das sind fünf sachliche Fehler in drei Sätzen. Schade”, ärgert sich der Autor beispielsweise über einen in der Tat etwas quellenfernes Statement des früheren Leiters des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Göttingen. Weiterlesen

In Vorbereitung: HISTORISCHE SERIENMÖRDER IV

Nachdem ein paar Jahre seit Erscheinen des 3. Bandes der Reihe HISTORISCHE SERIENMÖRDER vergangen sind, legt der Verlag Kirchschlager nunmehr einen vierten Band vor. Michael Horn und Michael Kirchschlager stellen in einem kurzen Beitrag zwei Serienmörder des 16. Jahrhunderts aus der Sammlung des Johann Jakob Wick, der sogenannten Wickiana, vor.
Dabei handelt es sich um den relativ unbekannten Fall eines alten Frauenmörders aus Italien (1573) und einer weiteren Quelle zu dem deutschen Raubserienmörder Christman Gniperdoliga (1581). Michael Kirchschlager beleuchtet dann das Leben und die Taten des Raubmörders Jaspar Hanebuth (Deutschland, 1653) und des österreichischen Herzlfressers von Kindberg, Paul Reininger (1786). Die Biographie Hanebuths steht stellvertretend für die zahlreicher, wie sie der Dreißigjährige Krieg und mit diesem die Verrohung der Sitten hervorgebracht hat. Reininger ist ein trauriges Beispiel für einen Serienmörder, der in tiefem Aberglauben verwurzelt war.
Von Robert Heindl (1883-1958) und dem Kriminalisten Leopold Engelhardt (genaue Lebensdaten unbekannt) stammen zwei britische Kriminalfälle: John Williams – Der Teufel vom Ratcliff Highway (1811) und Jack the Ripper (1888), die in der europäischen Kriminalgeschichte bekannt sind, und nicht näher erörtert werden brauchen. Dafür dürfte für die kriminalhistorisch interessierte Leserschaft die Biographie Robert Heindls von Interesse sein. „Heindl widmete sein Leben und seine Arbeit der Kriminalistik. Er studierte Rechtswissenschaft in München, Lausanne und Erlangen. Ausgedehnte Studienreisen führten ihn in die Strafkolonien Frankreichs, Englands und Spaniens in Neukaledonien, auf den Andamanen und in Afrika. Die Arbeitsweise der großen europäischen Polizeizentralen erkundete er in Paris bei Bertillon und in London am Scotland Yard. Seine Berufslaufbahn führte ihn von dem Posten des Leiters der Kriminalpolizei Dresdens 1912 über den des Polizeidezernenten im sächsischen Innenministerium gegen Ende des 1. Weltkrieges als Oberregierungsrat in die sächsische Staatskanzlei und dann als Wirklichen Legationsrat in das Auswärtige Amt. 1933 in den Ruhestand versetzt, wurde er nach dem 2. Weltkrieg mit der Einrichtung des Zentralamtes für Kriminalidentifizierung, Polizeistatistik und Polizeinachrichtenwesen für das Land Bayern (jetzt: Bayerisches Landeskriminalamt) beauftragt. 1946 wurde er zum Präsidenten dieses Amtes ernannt. 1949 trat er wieder in den Ruhestand. Heindl erregte bereits als Student Aufsehen durch seinen Vorschlag, nach dem Vorbild des im Orient gebräuchlichen Fingersiegels ein daktyloskopisches System zur Identifizierung von Verbrechern einzurichten. Sein Vorschlag, die Daktyloskopie in den Dienst der Verbrechererkennung zu stellen, ist seinerzeit von der Dresdner Polizeiverwaltung alsbald aufgegriffen, im übrigen freilich zunächst zurückgewiesen worden; doch hat er als Anregung zur Einführung des Fingerabdrucksverfahrens fortgewirkt. Sein Bericht über die Strafkolonien hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Strafe der Deportation in Deutschland nicht eingeführt und im Ausland allmählich abgeschafft wurde. An der Zentralisierung der Kriminalpolizei in den Ländern und im Bundesstaat sowie an der Errichtung einer internationalen kriminalpolizeilichen Organisation hat er wesentlichen Anteil. Seit 1917 gab er als Nachfolger von Hans Groß das von diesem begründete Archiv für Kriminologie heraus.

Cover HS IV

Gerd Frank, der mittlerweile sechs Totmacher-Bände im Verlag Kirchschlager veröffentlicht hat, widmet sich dem Hirtenmörder Joseph Vacher, einem französischen Ripper (1869-1897). Die Opfer waren meist junge Landarbeiter beiderlei Geschlechts. Er gestand die Ermordung und Verstümmelung von sieben Frauen und vier jungen Männern und verging sich post- und prämortem an ihnen. Vacher, dessen wirrer Geisteszustand durch den bekannten Psychiatrie-Professor Alexandre Lacassagne untersucht wurde, gab an, durch den Biß eines tollwütigen Hundes in „Raserei“ begangen zu haben, doch Lacassagne kam zu dem umstrittenen Schluß, daß Vacher verhandlungs- und zurechnungsfähig war, worauf man ihn zum Tode verurteilte. Vacher wurde am 31. Dezember 1898 in Bourg-en-Bresse durch die Guillotine hingerichtet.
Armin Rütters, dessen Spezialgebiet u. a. die Erforschung des Kriminalfalles um den Kannibalen Karl Denke (1860-1924) ist2, beleuchtet das Leben des Berliner Frauenmörders Karl Großmann (1863-1922), der als Bestie vom Schlesischen Bahnhof in die Berliner Kriminalgeschichte einging. Großmann wurde am 21. August 1921 in seinem Haus neben seinem letzten Opfer Marie Nitsche auf frischer Tat gefaßt. Obwohl der Serienmörder nur drei Morde gestand, könnten ihm weit mehr Mädchen und junge Frauen zum Opfer gefallen sein. Ob Großmann, wie oft vermutet, Teile seiner Opfer verspeiste oder zu Wurst- und Dosenfleisch verarbeitete, muß dahingestellt bleiben. Der sadistische Lustmörder erhängte sich am 5. Juli 1922 vor dem Ende der Hauptverhandlung in seiner Zelle.

Das Autorenpaar Birgit Lautenbach und Johann Ebend, welches hauptsächlich durch seine Kriminalromane bekannt ist, steuerte einen Beitrag zu Rudolf Pleil (1924-1958) bei, der sich selbst als bester Totmacher aller Zeiten bezeichnete und in den Nachkriegsjahren 1946/47 vor allem im Harzer Grenzgebiet zahlreiche Menschen ermordete. Ausgewählte Quellen aus Pleils Kriminalakte gewähren zudem einen tiefen Eindruck in die Gedanken- und Seelenwelt des brutalen Mörders. Für die Beschaffung von Fotos zum Pleil-Fall aus dem Bildarchiv der JVA Celle danken wir an dieser Stelle Wolfgang Krüger, Celle.

Ein Lesetip für alle Kriminaliafreunde: Traugott Vitz – Langes Seil, schneller Tod. Wie Großbritannien seine Mörder hängte

Von allen Hinrichtungsarten ist wohl keine so britisch wie das Hängen. Die Briten exportierten sie überall dort hin, wo sie als Kolonial- oder Besatzungsmacht das Sagen hatten: Nach Nordamerika, Australien, Neuseeland, Indien, Singapur, Palästina… Bis 1868 hängten die Briten öffentlich. Bis 1964 hängten sie hinter Gefängnismauern. Sie machten eine Wissenschaft daraus – oder versuchten es wenigstens. Sie waren stolz darauf – und hielten alles, was damit zusammenhing, rigoros geheim. Inzwischen aber sind die meisten Akten zugänglich. Aus Material des Britischen Nationalarchivs, Zeitungsberichten des 19. Jahrhunderts und Biographien der Henker hat Traugott Vitz die Geschichte der letzten 96 Jahre britischer Hinrichtungspraxis geschrieben.

Der kanadische Henker John Radclive (ganz rechts) behauptete fälschlich, ein Schüler des englischen Henkers William Marwood zu sein.
Canadian hangman John Radclive (far right) falsely claimed to be a pupil of the English executioner William Marwood.

Britisches Hängen war angeblich schnell, human und schmerzlos, aber stimmte das? Nun: beinahe. Allerdings sicher nicht von Anfang an, als ein viktorianischer Universalgelehrter zum ersten Mal eine Formel entwarf, die die Fallhöhe zum Körpergewicht in ein Verhältnis setzte. Entlang von Zeitungsberichten und Archivmaterial des 19. Jahrhunderts folgt Traugott Vitz den Spuren von William Marwood (dem ersten englischen Henker, der den langen Fall verwandte), den Erfolgen und Fehlschlägen seines Nachfolgers James Berry, den sorgfältigen Nachforschungen des Todesstrafen-Komitees (1886-88), den Zeiten der Henkerdynastien Billington und Pierrepoint bis zu den letzten englischen Hinrichtungen im Jahr 1964. Zum ersten Mal wird der entscheidende Einfluß des Gefängnisarztes James Barr (später Präsident der British Medical Association) auf die Entwicklung der Abläufe und der Fallhöhentabelle aufgezeigt. Als deutscher Autor und weil er das Thema als erster auf deutsch behandelt, befaßt sich Vitz etwas ausführlicher mit den von Albert Pierrepoint vorgenommenen Hinrichtungen von Kriegsverbrechern in Hameln (Deutschland). Er erzählt in sehr lesbarer, lebhafter Weise, aber vor einem beeindruckenden Hintergrund an Quellen, der medizinische Lehrbücher und Zeitschriften einschließt.

Die “Kinnmulde” des britischen Chirurgen Dr. Marshall – eine exzentrische Erfindung, die in der Praxis nie benutzt wurde.

Softcover, Franz. Broschur, 272 Seiten, zahlreiche s/w Abbildungen, Preis: 14,95 Euro

Das Rädern oder die Räderung

Nach der mittelalterlichen Rechtsprechung stand auf Mord die Hinrichtung mit dem Rad. Man unterschied die Räderung von oben, die dem Verbrecher bald den Gnadenstoß gab, und die von unten, die ihn noch lange qualvoll leiden ließ. Sie konnte durch mehrfaches Reißen oder Zwicken mit glühenden Zangen, Hautabziehen, dem Abzwicken einzelner Glieder, der Abschlagung der Hände usw. verschärft, andererseits aber „aus Gnaden“ an einem bereits Enthaupteten vollzogen werden.

Geräderter

Geräderter auf einem Holzschnitt des 16. Jahrhunderts.
Schweizer Landgerichtsordnungen schreiben vor, daß der Totschläger oder Mörder dem Scharfrichter überantwortet wird. Er soll ihn auf die Richtstatt führen, ihn dort niederlegen, die Arme ausspannen, festbinden und ihm mit einem Wagenrad seine Glieder, die Arme vor und hinter den Ellenbogen, desgleichen an beiden Schenkeln über und unter den Knien zerstoßen und zerbrechen. Wenn der arme Mensch davon nicht tot wäre und den Gnadenstoß begehrte, sollte ihm der Scharfrichter diesen gestatten. Danach flocht und band der Nachrichter den Delinquenten mit Stricken, egal ob dieser tot oder lebendig war, auf das Rad. Dieses wurde an einem Pfahl angenagelt und waagerecht aufgerichtet. Der Geräderte blieb also radgebrecht und gebunden auf dem Rad liegen und mußte so sterben und verderben. In manchen Gegenden, wie im Hannoverschen, in Einbeck 1775 oder in Frankreich, zerschmetterte man dem Verurteilten die Glieder mit eisernen Keulen. Weiterlesen