Gerd Frank: DER OBDACHLOSENMÖRDER – Der Fall Raman Raghav (1965-1968)

In den späten 60er Jahren des 20. Jahrhunderts trieb in der indischen Metropole Bombay – dem heutigen Mumbai – ein psychopathischer Serienmörder sein Unwesen, der zu den schlimmsten des Landes gehören dürfte. Zwischen 1965 und 1968 hatte er insgesamt 41 Männer, Frauen und Kinder (die er offenbar nach dem Zufallsprinzip ausgewählt hatte) brutal ermordet, weshalb er auch gleich nach seiner Festnahme auf seinen Geisteszustand untersucht wurde. Die Gutachter diagnostizierten Schizophrenie bei ihm.

Der Mann hieß Raman Raghav und war ein Obdachloser, der aus purer Mordlust, aber auch aus religiösem Fanatismus gehandelt hatte. Die Morde am Stadtrand von Bombay hatten die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt, zumal die Opfer zu den Ärmsten der Armen gehörten: Sie waren gleichfalls obdachlos oder wohnten in Notunterkünften, meist in Baracken oder Hütten, die entlang einer städtischen Wasserrohrleitung lagen. Der Mörder hatte sie im Schlaf überrascht und grausam zu Tode geprügelt, wobei er meistens Eisenstangen oder stumpfe Gegenstände verwendete.

Rasch war der Polizei klar, daß hier ein Serienmörder am Werk sein mußte. Übrigens hatte es bereits in den Jahren zwischen 1965 und 1966 in den östlichen Vororten Kalkuttas eine ähnliche Serie gegeben – allerdings vorwiegend in der Eisenbahn. Damals waren 19 Personen überfallen worden, von denen neun die Attacken nicht überlebt hatten.

Die Polizei hatte in der unmittelbaren Umgebung der Tatorte ein verdächtig aussehendes, heruntergekommenes „Subjekt“ beobachtet und festgenommen. Es handelte sich um keinen Unbekannten, denn der Mann hatte wegen Raubüberfällen bereits fünf Jahre im Gefängnis verbracht. Da man ihm aber bezüglich der Morde nichts nachweisen konnte (keiner der Überlebenden hatte den Täter gesehen), mußte ihn Prasun Mukherji, der Polizeichef, zunächst wieder frei lassen.

Als die neue Mordserie 1968 nun wieder begann, wurde eine Großfahndung nach ihm eingeleitet. Ramakant Kulkarni, Stellvertretender Kriminalhauptkommissar, übernahm die Ermittlungen und ließ sogleich die ganze Stadt nach dem Verdächtigen absuchen. Und jetzt bekam ihn die Polizei nicht nur zu fassen, sondern sie brachte den Mann auch dazu, ein Geständnis abzulegen – allerdings erst nach Einsatz verschiedener Taktiken.

Raghav gab zu, bei Fahrten mit der Städtischen Eisenbahn allein zwischen 1965 und 1966 23 Menschen und im Jahre 1968 in den Vorstädten „beinahe ein Dutzend“ ermordet zu haben. Vermutlich dürften es aber in Wirklichkeit erheblich mehr gewesen sein.

Aufgrund seiner oberflächlichen, sorglosen Art, in der er seine Taten beschrieb, glaubte die Polizei davon ausgehen zu können, daß er längst den Überblick verloren hatte. Während der „aktiven Zeit“ Raghavs hatte er geradezu für Terror gesorgt: Die Menschen wagten es nicht mehr, im Freien zu schlafen oder ihre Fenster bzw. Balkone nachts geöffnet zu halten.

Ein Polizeiinspektor identifizierte Raghav aufgrund von Dateifotos, Beschreibungen und Steckbriefen einwandfrei als den Langgesuchten. Man nahm ihn sofort fest und durchsuchte ihn in Anwesenheit von zwei angesehenen Zeugen. Dabei förderten die Polizisten eine Brille, zwei Kämme, eine Schere, Weihrauch, Seife, Knoblauch, Teebeutel und zwei Blätter Papier zutage, auf die verschiedene geometrische Figuren gezeichnet waren. Seine Kleidung, bestsehend aus einem blauen Buschhemd und Khakishorts, war blutdurchtränkt, die Leinenschuhe waren schlammbedeckt.

Die Fingerabdrücke stimmten mit denen am letzten Tatort überein. Sie bewiesen, daß sich Raghav alias Sindhi Dalwai zumindest am Tatort aufgehalten hatte. Aus diesem Grund, und weil er auch exakt der Täterbeschreibung entsprach („Er war groß, gut gebaut und hatte einen dunklen Teint“), sperrte man ihn erst einmal ein und eröffnete eine umfangreiche Voruntersuchung. (…)

In dieser gänzlich veränderten Haltung legte er ein erstes Geständnis ab. Dabei beschrieb er sowohl seine Mordwerkzeuge als auch die Vorgehensweise genauer. Folgende Aussagen verdeutlichen seine Geisteswelt: „Bei Poisar, abseits der Straße nach Ahmedabad, habe ich eine Frau und ein Kind gesehen, die in einer Hütte schliefen; ein Mann war auch da, aber der schlief nicht. Ich habe auf ihn eingeschlagen, weil er bei meinem Anblick zu schreien angefangen hatte. Ich schlug und schlug so lange auf ihn ein, bis er starb. Als das Mädchen auch zu brüllen anfing, bin ich weggelaufen.“ (…)

Danach wurde sein Fall an den Obersten Gerichtshof in Bombay abgegeben, wo der offizielle Prozeß eingeleitet wurde. Am 2. Juni 1969 plädierte der Verteidiger auf Unzurechnungsfähigkeit. Raghav sei nicht in der Lage gewesen, seine Taten als Verbrechen zu beurteilen; er habe über keinerlei Unrechtsbewußtsein verfügt.

Eine einwöchige Untersuchung dreier namhafter Gerichtsärzte erbrachte jedoch ein ganz anderes Ergebnis. (…)

Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren fortgesetzt. Über Raghavs Kindheit und Jugend war nicht viel in Erfahrung zu bringen. Über psychische Erkrankungen in seiner Familie ist nichts bekannt geworden. Der Junge hatte schon von klein auf gewohnheitsmäßig Diebstähle begangen. er hatte kaum eine Schulbildung erfahren und war immer ein Einzelgänger geblieben, der lange in den Wäldern nahe der Vororte Bombays gelebt hatte. (…)
Raghav war der Meinung, daß man ihn zur Homosexualität verführen wolle, um ihn so leichter dazu zu bringen, sich in eine Frau umwandeln zu lassen. Er sei aber zu „101 Prozent“ männlicher Natur. Dies wiederholte er gebetsmühlenartig immer wieder. Auch behauptete er, daß ihn die Regierung nach Bombay geschafft habe, um dort Diebstähle und andere kriminelle Handlungen zu begehen. Nach seiner Ansicht gab es drei Regierungen im Lande: die Akhbar-Regierung, die Britische Regierung und den Kongreß. Alle drei hätten es nur darauf abgesehen, ihn zu verfolgen bzw. „Verführungen“ auszusetzen.

Am 13. August 1969 verurteilte das Gericht den Angeklagten zum Tode durch Erhängen. Weil bei späteren – erneuten – sehr sorgfältigen Untersuchungen festgestellt wurde, daß Raghav eben doch unheilbar psychisch krank war, wandelte das Gericht die Todesstrafe nachträglich in eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Unterbringung in der Psychiatrie um, wo Raghav im Sassoon-Krankenhaus Puna im Jahr 1987 an Nierenversagen verstarb.

Der vollständige Beitrag findet sich in dem Band Totmacher 4.