Gerd Frank: DER TEUFEL VON HAIDARPUR – Der Fall Chandrakant Jha (1998-2007)

Angeblich wollte er ihnen nur helfen, einen Job zu bekommen, ihnen sichere Mahlzeiten verschaffen und sie wie eigene Kinder verwöhnen. Stattdessen rastete er bei lächerlichen Kleinigkeiten aus, tötete sie und verstreute ihre verstümmelten Gliedmaßen in den verschiedensten Stadtteilen von Neu-Delhi.

Chandrakant Jha zeigte keine Anzeichen von Reue, als er wegen Mordes in mindestens zwei Fällen zum Tode verurteilt wurde. Unter Berücksichtigung der besonderen Brutalität, mit der die Verbrechen begangen worden waren, verweigerte Richter Kamini Lau jegliche Milderungsgründe.

Der erste Mord wurde im Jahr 1998 verübt. Schon damals mußte Jha für mehr als drei Jahre hinter Gitter, wurde jedoch im Jahr 2002 aus „Mangel an Beweisen“ wieder freigelassen. Anschließend ermordete er vermutlich sechs weitere Menschen. Doch auch diesmal konnte man ihm vier dieser Taten nicht eindeutig genug nachweisen.

Die Zerstückelung der Opfer und die „Ablage“ der Körperteile in der ganzen Stadt erschwerten die Identifizierung der Toten. Jha hatte die jungen Männer, bei denen es sich in der Regel um Zuwanderer aus den Regionen Uttar Pradesh und Bihar gehandelt hatte, zunächst in seinem Haus aufgenommen, dann aber regelmäßig nach Gründen gesucht, sie bestrafen zu können. Übermäßigen Rauch- und Trinkgenuß, eine nicht-vegetarische Nahrungsaufnahme, gelegentlich aber auch „ein zu liberales Verhalten“ konnte er ihnen angeblich nicht nachsehen. In diesen Fällen fesselte Jha seine Opfer an den Händen unter dem Vorwand, sie bestrafen zu müssen. In Wirklichkeit schleifte er sie in einen Nebenraum, wo er sie mit einer Kette erwürgte und dann zerstückelte. Das hinderte ihn allerdings nicht daran, im gleichen Raum sein Abendessen einzunehmen. (…)

Am 25. Mai 2007 wurde Jha in seinem Versteck in Haidarpur verhaftet. Während des Gerichtsverfahrens stellte es sich heraus, daß der Angeklagte der Polizei angedroht hatte, ihr im Abstand von jeweils etwa 14 Tagen mehrfach diverse Körperteile in Paketform „als Geschenk“ zuzusenden. Dies war seine Art und Weise, sich für die Strafverfolgung und die Verurteilungen in den ersten beiden Fällen zu rächen.

Was für ein Mensch war dieser Chandrakant Jha? Er wurde im Jahr 1967 im Dorf Ghosai, im Bezirk Madhepura, geboren. Mit 19 Jahren kam er nach Neu-Delhi, wo er als Hilfsarbeiter Beschäftigung fand. Jha war zweimal verheiratet; die erste Frau verließ er schon nach kurzer Zeit. Mit der zweiten Frau bekam er fünf Töchter; sie waren zur Tatzeit zwischen zwei und zehn Jahren alt. Ein Familienleben führte er dennoch nicht. Frau und Kinder lebten in Alipur, er selbst dagegen in Haidarpur. (…)

Jhas Begründung für seine Morde war geradezu grotesk: Der eine habe zu viel geraucht, einer zu viel getrunken, der andere einen zu extravaganten Lebensstil gepflegt und wieder einer habe vegetarisches Essen mißachtet.

Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf verschiedene forensische Beweise, einschließlich der Ansichten der Schriftsachverständigen. „Der Angeklagte ist eine Bedrohung für unsere Gesellschaft!“, schloß der vorsitzende Richter. „Er hat kaltblütig und ohne unmittelbare Provokation getötet […].“ Außerdem verhängte er eine Geldstrafe von 20.000 Rupien, die an die Hinterbliebenen gezahlt werden sollte.

Am 5. Februar 2013 wurde Jha zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung ist bislang nicht erfolgt.

Der vollständige Beitrag findet sich abgedruckt in TOTMACHER 4.