Gerd Frank: DER WÜSTENVAMPIR – Der Fall Mohammed Bijeh und Ali Baghi (1975-2005)

Der am 7. Februar 1975 geborene Mohammed Bijeh war ein iranischer Serienmörder. Er hatte vor Gericht gestanden, insgesamt 17 Kinder und drei Erwachsene ermordet zu haben. Bijeh soll auch einen Komplizen gehabt haben – nämlich den 24 Jahre alten Ali Baghi. Die beiden Männer hatten in einer Ziegelsteinfabrik gearbeitet.

Den Kindern, denen er später etwas anzutun gedachte, hatte Bijeh in Aussicht gestellt, mit ihnen in einer südlich von Teheran gelegenen Wüste nach Tieren zu jagen. Dort mißbrauchte er sie, vergiftete oder erdrosselte sie, manchmal erschlug er sie einfach brutal mit Felsbrocken. Die Leichen verbrannte oder verscharrte er. Oft legte er dann tote Katzen oder Hunde auf die Grabstellen, um auf diese Weise den Leichengeruch zu kaschieren. Die meisten seiner Opfer waren zwischen acht und fünfzehn Jahre alt gewesen und entstammten afghanischen Einwanderern, die ohne Erlaubnis ins Land gekommen waren. Deshalb hielten sie sich bedeckt und verzichteten sogar darauf, das Verschwinden ihrer Kinder polizeilich anzuzeigen.

Bijeh, besser bekannt als „Die Hyäne oder „Der Wüstenvampir“, behauptete: „Ich habe die Kinder nur getötet, um mich an der Gesellschaft zu rächen, denn ich bin in meiner Kindheit zu oft von meiner Mutter verprügelt worden.“ Der heroinsüchtige Baghi soll in seiner Kindheit von seinem Vater und anderen Männern sexuell mißbraucht worden sein.

Baghi wollte Bijeh zunächst nicht bei seinen Verbrechen behilflich sein, wurde letztlich aber durch Einschüchterungen und Drohungen doch noch dazu gebracht. Die Mordserie soll sich – nach unterschiedlicher Darstellung in den Medien – in einem Zeitraum zwischen sieben Monaten und zwei Jahren zugetragen haben.

Die eigentliche Todesstrafe wurde jedoch merkwürdigerweise nicht wegen der Morde, sondern wegen Vergewaltigungen verhängt. Für die Morde bekam Bijeh nämlich „nur“ drei Jahre Zuchthaus, denn einige Familien hatten stattdessen wirtschaftliche Entschädigungen seitens der Familie des Täters beantragt, das sogenannte „Blutgeld“, was nach islamischem Recht durchaus möglich ist. Für die Vergewaltigungen wurde die Strafe von einhundert Peitschenhieben ausgesprochen.

Am 16. März 2005 erfolgte zunächst die grausame Auspeitschung, während der Bijeh dreimal vor Schwäche auf die Knie fiel, dann die Hinrichtung. Alles geschah vor den Augen von etwa 3.000 Einwohnern der iranischen Kleinstadt Pakdascht, ganz in der Nähe jener Wüste, in der er die Morde verübt hatte. Dabei wurde der Mörder von einem Kran etwa zehn Meter hochgehievt. „Gott ist groß!“, hieß es. Andere schrien „Zieht ihn in die Länge, den Kerl, dann wird er’s besser spüren!“ Ein Arm des Krans wurde ruckartig angezogen und schon baumelte der Körper des Mörders in der Luft. Vorher hatte ihm noch der 17jährige Bruder eines der Opfer Stichverletzungen im Rücken zugefügt. Die Polizei hatte den brutalen Akt entweder nicht verhindern können oder wollen. Mulad Kahani, die Mutter eines ermordeten Kindes, bekam schließlich die Erlaubnis, Bijeh persönlich die blaue Nylonschlinge um den Hals zu legen. Dann wurde er langsam vor der nur mühsam in Schach gehaltenen, fortwährend lautstark applaudierenden Menge, von denen viele – mit Tränen in den Augen – die Namen der ermordeten Kinder riefen, gehenkt.

Dies ist die übliche Hinrichtungsart im Iran. Sie gewährleistet keinen schnellen Tod, weil das Genick des Verbrechers nicht gebrochen wird.

Bijeh, dem die Medien den Namen „Vampir der Teheranwüste“ gegeben hatten, kollabierte zweimal im Verlauf der Exekution, dann brach er endgültig zusammen; er hatte bis zuletzt geschwiegen. (…)

Zwanzig Minuten später war alles vorbei und ein Doktor stellte offiziell fest, daß der Tod eingetreten war.

Ali Baghi, dessen Schuld und Mitwirkung nicht ganz einwandfrei geklärt werden konnte, erhielt eine 15jährige Gefängnisstrafe und gleichfalls einhundert Peitschenhiebe – er kam immerhin mit dem Leben davon.

Der vollständige Kriminalfall findet sich abgedruckt in dem Band TOTMACHER 4.