Gerd Frank: Hans-Jürgen Schröder – ein deutscher Serienmörder

Der 1946 geborene Hans-Jürgen Schröder ist ein deutscher Serienmörder, der zwischen 1969 und 1984 im norddeutschen Raum fünf Frauen ermordet hat. Hinsichtlich der Schuldfähigkeit waren sich die Fachgutachter nicht einig. Schröder tötete „zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse“. Eine Frau vergewaltigte er, in drei Fällen verging er sich an den Leichen.
Angefangen hatte alles im Juni 1969. Da stieg die 22jährige Jutta Maaß aus einem Bus in Harksheide bei Hamburg. Schröder überholte sie, ließ sie wieder an sich vorübergehen und fiel sie dann von hinten an. Er packte sie am Hals und erwürgte sie. Der Toten riß er den Schlüpfer herunter und mißbrauchte sie, dies war übrigens sein erster Geschlechtsverkehr überhaupt. Am nächsten Morgen fand man die Frau in einem Gartenbeet, Kleid und Jacke waren hochgeschoben, die Beine gespreizt. Vom Täter war nur der Abdruck einer Cordhose im weichen Boden zurückgeblieben. Im Oktober 1969 fing er die 16jährige Renate Brach in Norderstedt auf dem Heimweg von einem Tanzlokal ab. Ihr Skelett wurde erst Monate später gefunden. Nächstes Opfer wurde im Juli 1970 in Hamburg-Langenhorn die 21jährige Angela Börner, die er in der Nähe einer U-Bahn-Station überfiel. Im Oktober 1972 begegnete ihm die 15jährige Ilse Grundwald auf dem Heimweg von der Arbeit in einem Feinkostgeschäft. Im Wald fand man später ihre skelettierte Leiche – mit zerrissenem Slip. In der Folge geschah zwölf Jahre lang nichts weiter. Im Februar 1984 setzte sich dann die Schwesternschülerin Gabriele Stender als Anhalterin in Schröders Auto, sie wollte eine Disco in Alveslohe besuchen. Acht Tage danach fanden spielender Kinder die Leiche im Wald. Von der rosafarbenen Cordhose war nur noch ein zerrissener Saumstreifen vorhanden.
Erst 2011 kamen die Ermittler dem Täter durch die verfeinerten DNA-Untersuchungsmethoden auf die Spur. Eine Speichelprobe wurde dem mittlerweile 65jährigen zum Verhängnis, weil sie seinem Erbmaterial ähnelte. Zuletzt hatte er nur etwa einen Kilometer entfernt von der Mutter seines letzten Opfers gewohnt. Es handelte sich um Hans-Jürgen Schröder, einen 65jährigen geschiedenen Maurer aus Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein, der Vater zweier erwachsener Töchter und mittlerweile Großvater war, einen stillen und unauffälligen Mann, von dem lediglich bekannt war, daß er ein Fan des HSV war und seit Jahren wieder bei seiner 91jährigen Mutter lebte, die er pflegte. So konnte er 27 Jahre nach dem letzten Mord gefaßt werden; in der Untersuchungshaft gestand der Handwerker dann unaufgefordert vier weitere Morde.
Vor Gericht versuchte man sich ein Lebensbild Schröders zu verschaffen. Dabei kamen vor allem die ärmliche Kindheit, der geschäftliche Mißerfolg des Vaters, die beengten Wohnverhältnisse nach dem Krieg, der Spott anderer Kinder, weil er keine Kleidung zum Wechseln hatte, das Versagen in der Schule und seine Maurerlehre zur Sprache. 1964 war die Familie in eine Sozialwohnung gezogen, damals war er 22 Jahre alt gewesen. Ein Jahr danach hatte er seine Frau kennengelernt; aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor. Die Frau hatte sich 1988 scheiden lassen, die ältere Tochter war bei ihm geblieben. Gut 20 Jahre lang hatte Schröder dann – mit Wissen und Duldung seines Bruders – ein Verhältnis mit seiner Schwägerin gehabt. Der einzige dunkle Fleck auf seiner nach außen hin ansonsten makellosen Weste war die Vergewaltigung einer Prostituierten, die er im Jahr 1994 begangen hatte und wegen der er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Es war ihm gelungen, diesen Vorfall vor der Familie geheimzuhalten.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte Schröder Mängel in der Persönlichkeit, ging jedoch von voller Schuldfähigkeit in allen fünf Mordfällen aus. Hintergrund für die Verbrechen seien Kränkungen oder Frustrationen gewesen. Ein Sexualmediziner diagnostizierte bei dem Angeklagten „sadistischen Sexismus“. Deshalb bescheinigte er zumindest für die ersten beiden Morde „eine Minderung der Schuldfähigkeit“, in den übrigen Fällen sei diese im Grunde ebenfalls nicht auszuschließen.
Am Schluß des Verfahrens entschuldigte sich der Angeklagte bei den Angehörigen seiner Opfer und erklärte, daß er in den vergangenen 20 Jahren zu einem anderen Menschen geworden sei. Das Landgericht Kiel verurteilte Hans-Jürgen Schröder am 8. Februar 2012 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Seine eventuelle Entlassung kann also frühestens nach 15 Jahren geprüft werden.