Neuerscheinung: Blutspur durch Thüringen

Geschätzte Leserschaft! Ab sofort können Sie alle unsere Bücher auf unserem Onlineshop bei www.verlag-kirchschlager.de bestellen. Auch Neuerscheinungen und noch einige Altbestände für Sammler findet man hier. Daneben gibt es auch zahlreiche Sonderangebote. Manche Titel wie „Historische Serienmörder II“ sind nur noch begrenzt lieferbar; „Karl Denke – Historische Serienmörder III (Sonderband)“ ist vergriffen. Das gilt auch bald für „Serienmörder der DDR“ von Hans Thiers und „Serienmörder des Dritten Reiches“ von Wolfgang Krüger. Wer also noch eine der letzten Harcoverausgaben haben möchte, sollte schnell zugreifen. Unser Band „Historische Serienmörder I“ ist bald wieder leiferbar. Euer Verlger Michael Kirchschlager

PS Trotz Corona arbeiten wir weiter an spannenden Büchern zur Kriminalistik und Kriminalgeschichte. Weitere Blogs auch auf www.kriminalia.de!

Bleibt alle Gesund!

ein grausamlich mord – Ausgewählte Flublätter mit Kriminal- und Rechtsfällen aus der Wickiana

Festschrift zum 20-jährigen Verlagsjubiläum – Herausgegeben von Michael Horn und Michael Kirchschlager, 2015

Die Wickiana-Sammlung ist ein Kabinett der Teufelskünste und der Hinrichtungen. Der Geschichte des Straf- und Prozeßrechts kann keine interessantere Fundgrube für das 16. Jahrhundert beschieden sein. Jahre werden darüber hingehen, bis dieser Schatz allein nach der kriminalistischen Seite hin ausgebeutet sein wird. (Hans Fehr in seinem Vorwort zu „Massenkunst im 16. Jahrhundert“, Berlin 1924)

Inhaltsverzeichnis

I. Die Hinrichtung des Raubmörders Hans Reichart aus Dietfurt a. d. Altmühl (1534)

II. Der Kindesmörder Hans von Berstatt (1542)

III. Jacob Müller – Mörder und Selbstmörder aus Reichenweier (1553)

IV. Eine Hexenverbrennung am Rande des Harzes (1555)

V. Von einem Pfaffen, der eine Schwangere ermordete (1556)

VI. Adam Stägmann – der Familienauslöscher von Obernai (1556)

VII. Der Raubmord an Junker Viktor von Schenitz aus Halle (1572)

VIII. Die Hinrichtung von 34 Seeräubern in Hamburg (1573)

IX. Der Jungfrauenmörder von Tirschenreuth (1573)

X. Die Hinrichtung des Hofjuden Lippold zu Berlin (1573)

XI. Das Ritualmordmärchen von Leitomischl (nach 1573)

Mit dem 16. Jahrhundert setzte nördlich der Alpen das Interesse am Kunstsammeln ein. In ausgeprägter Form vollzog sich dieser Prozeß in den großen Handelsstädten Süddeutschlands, deren Patriziat zu Beginn des 16. Jahrhunderts Träger der wirtschaftlichen und politischen Macht des Reiches war. Doch es entwickelte sich nicht nur die Sammelleidenschaft für Kunst im allgemeinen, es entstanden erste private Bibliotheken, Münzkabinette, Sammlungen von Kleinkunst, Gemälden usw. Parallel zu den Anfängen bürgerlichen Kunstsammelns entbrannte seit der Mitte des 16. Jahrhunderst auch den adligen Höfen eine wahre Sammelleidenschaft. Doch wir wollen mit unserem Blick nicht über jene Raritäten und Antiquitäten streifen, die heute noch in der einen oder anderen „Wunderkammer“ bestaunt werden können, wir wollen unser Interesse auf eine außergewöhnliche „Nachrichtensammlung“ richten.

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„Morduntersuchungskommission“ von Max Annas vs. „Mordfälle im Bezirk Gera“ (Band I-III) von Hans Thiers. Ein Vergleich zwischen Roman und Sachbuch

Die Bücher können nicht unterschiedlicher sein: Der Roman von Krimipreisträger Max Annas „Morduntersuchungskommission“ und die Sachbücher von Kriminalrat a. D. Hans Thiers „Mordfälle im Bezirk Gera I-III“. Die Bücher haben – mehr oder weniger – die Arbeit der Morduntersuchungskommission (MUK) des Bezirks Gera zum Gegenstand. Bei Annas heißt der MUK-Mann Otto Castorp, der Autor der Mordfälle im Bezirk Gera I-III heißt Hans Thiers und war zehn Jahre MUK-Leiter – er ist sozusagen das „Vorbild“ für den „Romanhelden“. Doch beide Personen unterscheiden sich eklatant. Der literarische DDR-Kriminalist ist Alkoholiker und Fremdgeher und wird von seinem Bruder (einem Stasimann) an den Ermittlungen behindert

Hans Thiers – der andere, der echte MUK-Mann, der mit seinem Kollektiv (nicht Team!) eine Aufklärungsquote von 98 % erreicht hat, hat über die Mordfälle im Bezirk Gera drei Bücher geschrieben, sachlich, informativ, mit viellen Quellen unterlegt.

Nach Aussagen des Verlags sei der Roman von Max Annas „der erste große Kriminalroman, der in der DDR spielt.“ Der Inhalt ist konstruiert, soll sich aber an einem wahren Fall orientieren. Fakt ist: Dieser Fall stammt aber nicht aus dem Bezirk Gera (Mitteilung von Hans Thiers).

Zum Inhalt, so wie ihn uns der Verlag vorstellt: „An einer Bahnstrecke nahe Jena wird 1983 eine entstellte Leiche gefunden. Wie ist der junge Mosambikaner zu Tode gekommen? Oberleutnant Otto Castorp von der Morduntersuchungskommission Gera sucht Zeugen und stößt auf Schweigen. Doch Indizien weisen auf ein rassistisches Verbrechen. Als sich dies nicht länger übersehen lässt, werden die Ermittlungen auf Weisung von oben eingestellt. Denn so ein Mord ist in der DDR nicht vorstellbar. Also ermittelt Otto Castorp auf eigene Faust weiter. Und wird dabei beobachtet. Ein eminent politisches Buch nach einem historischen Fall.“

Prof. Frank-Rainer Schurich, ein Kriminologe, schreibt in seinem Nachwort zu dem Buch von Hans Thiers folgendes und bezieht sich auf die tatsächliche Arbeit der MUK des Bezirks Gera, die sich auf Kriminalakten und den Erinnerungen der Kriminalisten stützt:: „Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. (…)
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Dr. Erardo C. Rautenberg (1953-2018), damals Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, schrieb 2011, passend zu diesem Fall: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 als „allgemeinkundig“ bezeichnet, dass Richter der DDR, zumal in den letzten Jahren, bei der Aburteilung von Taten der gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere von Kapitaldelikten, eine Tätigkeit entfaltet haben, die mit dem Wirken von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland insofern vergleichbar war, als unter den gegebenen Bedingungen die Verwirklichung von Gerechtigkeit angestrebt wurde. Auch hätten „die Staatsanwälte der DDR bei der Ahndung gewöhnlicher Kriminalität mitgewirkt und damit zum Schutz der Menschen vor solcher Kriminalität beigetragen“. Und Rautenberg ist der Meinung, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter in der DDR nicht nur politisch agiert, sondern auch anerkennenswerte Strafverfolgung betrieben haben. Was auch durch Hans Thiers wieder einmal bewiesen wurde.
Zur Gesetzlichkeit und Verwirklichung von Gerechtigkeit kann man z. B. etwas im Fall Rosmarie Morawe aus Ronneburg lesen, die seit dem 15. Mai 1968 vermißt wurde und heute noch vermißt wird. Dem dringend Tatverdächtigen konnte ein Mord nicht nachgewiesen werden, so daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Und bei einer außergewöhnlichen Kindestötung in Jena-Lobeda (1977) hatte die Täterin zwar ein umfassendes Geständnis abgelegt, wurde aber letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung mit einem Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Oberste Gericht der DDR hatte in einem Berufungsverfahren festgestellt, daß sie kurz nach der Geburt kurzzeitig bewusstlos gewesen sein soll und sich deshalb nicht umfassend um die Lebenserhaltung des Neugeborenen kümmern konnte.
Hans Thiers verschweigt aber nicht, daß es durchaus Fälle gegeben hat, in denen das Prinzip der Gesetzlichkeit verletzt wurde. So hatte ein Kinderarzt gegen die „Arbeitsanordnung über die Meldepflicht der Ärzte bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben und Gesundheit“ vom 30. Juli 1967 eklatant verstoßen, weil er die massiven Mißhandlungen eines Säuglings nicht anzeigte. Gegen den Kinderfacharzt wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, das mit einem strengen Verweis endete.
Das Buch beweist zudem, daß die Zusammenarbeit mit den Justizorganen anderer sozialistischen Länder funktionierte. Eine ungarische Staatsbürgerin, die ihre zweijährige Tochter in Elsterberg tötete (1977), wurde in der Ungarischen Volksrepublik zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die schon genannte Hannelore Philipowski, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, verbüßte für die Tötung ihrer beiden Mädchen zwölf Jahre in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck in Stollberg (Erzgebirge) und wurde dann auf Bewährung entlassen.
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Dr. Erardo C. Rautenberg (1953-2018), damals Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, schrieb 2011, passend zu diesem Fall: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 als „allgemeinkundig“ bezeichnet, dass Richter der DDR, zumal in den letzten Jahren, bei der Aburteilung von Taten der gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere von Kapitaldelikten, eine Tätigkeit entfaltet haben, die mit dem Wirken von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland insofern vergleichbar war, als unter den gegebenen Bedingungen die Verwirklichung von Gerechtigkeit angestrebt wurde. Auch hätten „die Staatsanwälte der DDR bei der Ahndung gewöhnlicher Kriminalität mitgewirkt und damit zum Schutz der Menschen vor solcher Kriminalität beigetragen“. Und Rautenberg ist der Meinung, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter in der DDR nicht nur politisch agiert, sondern auch anerkennenswerte Strafverfolgung betrieben haben. Was auch durch Hans Thiers wieder einmal bewiesen wurde.
Zur Gesetzlichkeit und Verwirklichung von Gerechtigkeit kann man z. B. etwas im Fall Rosmarie Morawe aus Ronneburg lesen, die seit dem 15. Mai 1968 vermißt wurde und heute noch vermißt wird. Dem dringend Tatverdächtigen konnte ein Mord nicht nachgewiesen werden, so daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Und bei einer außergewöhnlichen Kindestötung in Jena-Lobeda (1977) hatte die Täterin zwar ein umfassendes Geständnis abgelegt, wurde aber letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung mit einem Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Oberste Gericht der DDR hatte in einem Berufungsverfahren festgestellt, daß sie kurz nach der Geburt kurzzeitig bewusstlos gewesen sein soll und sich deshalb nicht umfassend um die Lebenserhaltung des Neugeborenen kümmern konnte.
Hans Thiers verschweigt aber nicht, daß es durchaus Fälle gegeben hat, in denen das Prinzip der Gesetzlichkeit verletzt wurde. So hatte ein Kinderarzt gegen die „Arbeitsanordnung über die Meldepflicht der Ärzte bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben und Gesundheit“ vom 30. Juli 1967 eklatant verstoßen, weil er die massiven Mißhandlungen eines Säuglings nicht anzeigte. Gegen den Kinderfacharzt wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, das mit einem strengen Verweis endete.
Das Buch beweist zudem, daß die Zusammenarbeit mit den Justizorganen anderer sozialistischen Länder funktionierte. Eine ungarische Staatsbürgerin, die ihre zweijährige Tochter in Elsterberg tötete (1977), wurde in der Ungarischen Volksrepublik zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zu fragen wäre in diesem Nachwort, in welcher Weise die Kriminalität in der DDR und der alten BRD verglichen werden kann. Von besonderem Interesse sind hier die Zahlen hinsichtlich der vorsätzlichen Tötungsdelikte. 1988 wurden in der DDR 113 Verbrechen gezählt (eine Straftat auf 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 2.518 (vier auf 100.000 Einwohner).
Und wie war es generell mit der Kriminalität? Rainer Eppelmann und seine Mitstreiter verbreiten in ihrem „Lexikon des DDR-Sozialismus“, daß der „Ausweis einer wesentlich niedrigeren Kriminalität als in der Bundesrepublik … durch entsprechende Anwendung der Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit oder Übergabe an eine Konfliktkommission … nicht schlüssig“ ist. Diese Aussage kann so interpretiert werden, daß es in der DDR wie in der alten BRD eine hohe Kriminalitätsrate gab, die aber fein säuberlich verschwiegen wurde und deren Zahlen das Politbüro nächtelang heruntermanipulierte, damit es anderntags nicht etwa erschrak und Herzschrittmacher anfordern mußte, wenn man sich die Statistiken aus dem „Neuen Deutschland“ kollektiv vorlas.
Aber die Wirklichkeit sah etwas anders aus. Legt man die durchschnittliche Kriminalitätsbelastung Mitte der 1980er Jahre zugrunde, war die polizeilich registrierte Kriminalität in der BRD rund zehnmal höher als in der DDR. Für das Jahr 1988 bedeutete dies konkret, daß in der DDR 119.124 Vergehen und Verbrechen erfasst wurden (715 pro 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 4.356.726 (7.094 pro 100.000 Einwohner).
Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack schrieb zu diesem Thema, daß die Statistik allenfalls einen Überblick darüber gebe, wo die Polizei ihre Ressourcen einsetzt, also mehr eine bloße Umschreibung der selektiven Mechanismen der Strafverfolgung sei. Und so, wie man schlechterdings Äpfel mit Birnen vergleichen kann, sind auch die Kriminalstatistiken zweier Staaten nur mit Einschränkungen vergleichbar, weil es unterschiedliche Strafgesetze und Erfassungsgrundlagen sowie auf beiden Seiten verschiedene Möglichkeiten gab, die Zahlenkolonnen zu manipulieren.
Die „Berliner Projektgruppe Kriminologie“ hatte 1991 bereits gemutmaßt, daß es 1988 in Wirklichkeit 393.900 angezeigte Straftaten gegeben hat, während die offizielle Kriminalstatistik nur 119.000 auswies. Das läßt sich unter anderem damit erklären, daß in der BRD Fälle, in der DDR Anzeigen/Verfahren gezählt wurden, wobei neue Anzeigen laufenden Verfahren zugeordnet werden konnten, wenn innere Tatzusammenhänge nachweisbar waren. Hinzu kam, daß Fahrraddiebstähle (1988: ca. 94.800 – die quasi entkriminalisiert „Fahrradverluste“ hießen), geringfügige Eigentumsverfehlungen bis 100 Mark (1988: ca. 66.700) und Kinderdelikte (1988: ca. 1.700) keine Chance hatten, in den Tabellen des statistischen Jahrbuchs aufzutauchen.
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auf der anderen Seite zählte man in der DDR Straftaten, die es im Westen gar nicht gab, ja gar nicht geben durfte (zum Beispiel § 213 StGB: „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, § 249 StGB: „Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten“) oder die dort nicht mehr mitgerechnet wurden, wie die Verkehrsstraftaten, die man in der BRD schon 1963 aus der Statistik nahm, um den wenig erfreulichen Kriminalitätsanstieg ein wenig zu kaschieren.
Der Abteilungsdirektor im Bundeskriminalamt Edwin Kube faßte 1993 in einem Aufsatz die Zahlenspielerei volkstümlich zusammen: „Damit ergibt sich im Verhältnis zur ehemaligen DDR für die ‚alte‘ Bundesrepublik eine etwa drei- bis vierfach (statt 10fach) so hohe Häufigkeitszahl, in Zahlen: etwa 2.000 zu 7.500.“
Und auch dies noch: Fünf Jahre nach der deutschen Einheit fragte sich Prof. Dr. iur. Dipl.-Psych. Robert Northoff, damals tätig an der Fachhochschule Neubrandenburg, Bereich Sozialwesen, unter der Überschrift „Ohne Vorurteil und Verlegenheit“ in der Fachzeitschrift „Kriminalistik“ unter anderem, ob denn die DDR ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk gewesen sei. Seine anerkennungswerten Untersuchungen belegen, „dass die DDR bezogen auf die Kriminalität privater Personen der sicherere Staat gewesen ist“ und daß „der ganzheitlich, gesellschaftsorientierte Ansatz der DDR (zur Kriminalitätsvorbeugung – FRS) im Kern durchaus fortschrittlich“ war. So kam Robert Northoff gar nicht an der pragmatischen Frage vorbei, ob denn nicht bestimmte kriminalitätsrelevante gesellschaftliche Rahmenbedingungen der DDR auch in einem vereinigten Deutschland ihren Platz finden könnten … Dazu kam es aber, wie wir heute wissen, leider nicht.

Mord und Totschlag in 23 Fällen – das ist schon eine Lektüre, die aufwühlt und die Leser in eine Wirklichkeit entführt, die es eben auch gab. Das Buch von Hans Thiers widerspiegelt ausschnittsweise, quasi als Soziogramm, die realen Lebensbedingungen von Menschen, die es im Alltag schwer hatten und aus verschiedenen Gründen mit ihrem Leben nicht zurechtkamen. Bier und Hochprozentiges, beides preiswert, spielten in vielen Fällen der Gewaltkriminalität eine Rolle, was darauf hinweist, daß Alkoholismus auch in der DDR ein soziales Problem war. Es wird zudem von einem Mörder berichtet, der mit der Leiche der Frau noch Geschlechtsverkehr vornahm; ein anderer Thüringer führte in die Scheide des toten Opfers eine Kerze und einen Kochlöffel ein.
Bei einem erweiterten Suizid in Kleinfalke (1974) wollte der Täter, der Freundin und ihre Tochter getötet hatte, alle Spuren verwischen und das Haus anzünden, aber er verwechselte die Kanister. Statt Benzin schüttete er Diesel auf den Boden und zündete ihn an, bevor er sich mit der Schrotflinte in den Mund schoß. So konnte nur eine kleine Brandstelle im Wohnzimmer vorgefunden werden.
Hans Thiers kommentiert hierzu, dass Menschen in ihrer Verzweiflung oft keinen vernünftigen Ausweg mehr sehen. Wie auch im Fall eines erweiterten Suizids in Gera 1986, bei dem eine verzweifelte Mutter ihre 13 Jahre alte Tochter tötete – nach einem teuflischen Plan. Aber diese Geschichte muß man einfach selbst lesen.

Die hier vorgestellten Morde aus dem Bezirk Gera werfen ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Phänomen, das zu Zeiten der DDR vergessen und verdrängt werden sollte. Heute erscheinen die 23 Fälle wie Mosaiksteine, die sich unkaschiert einfügen in ein realistisches Bild von der tatsächlichen inneren Verfaßtheit der zweiten deutschen Republik. Denn obwohl man es nicht wahrhaben wollte, es gab sie intra muros alle: Mörder, Totschläger, Selbstmörder, die andere Personen mit in den Tod nahmen, Leichenschänder und andere Personen mit abweichendem Sexualverhalten. Es gab sie alle in der kleinen DDR, diesem ganz normalen Land.“

Michael Kirchschlager: Der Hundssattler – ein historischer Serienmörder (um 1745)

Leben und Ende des berüchtigten Hundssattlers (um 1745), bearbeitet von Michael Kirchschlager

Lebe und genieße, so lange es geht, und wer dir im Wege steht, den schaffe beiseite.

Der unter dem Namen Hundssattler um die Mitte des 18. Jahrhunderts allgemein bekannte und gefürchtete Raubmörder Moring war der Sohn eines begüterten Beamten in Ungarn. 1 Obgleich der Vater den größten Teil seines Vermögens auf die gute Erziehung seines geistig und körperlich begabten Sohnes verwendete, schlug dieser einen anderen Weg ein.
„Im Taumel sinnlicher Lüste war ihm nichts mehr heilig, und er spottete über alles, was Bezug auf Moral und Religion hatte. Beim Anblick eines Geistlichen oder in Gegenwart einer kirchlichen Handlung, selbst dann, wenn er den Namen Gottes oder des Erlösers Jesus Christus nennen hörte, geriet er in eine ungewöhnliche Aufregung seines Gemütes, die er durch Schimpf- und Schmähworte oder durch andere ruchlose Reden zu dämpfen suchte.“2


Er trotzte bei jeder Gelegenheit der göttlichen Vorsehung auf eine satanische Weise.
Einige Jahre trieb sich Moring in Frankreich und Italien herum. Dann begab er sich nach Deutschland, wo er als Tabulettkrämer3, der mit Schnittwaren handelte, hauptsächlich Bayern, Württemberg und Österreich durchzog. Er führte zwei große Bullenbeißer (Doggen) mit sich, die auf Sätteln seine Waren trugen und war deshalb unter dem Namen „Hundssattler“ bekannt. Wegen seiner Bildung und seines ansprechenden Äußeren fand er selbst in vornehmen Gesellschaften Zutritt, und obwohl er mehrere Jahre das Handwerk des Raubmörders trieb, so kam doch Niemand auf den Gedanken, ihn für einen solchen zu halten.
Hauptsächlich schlug er in und um Augsburg seine Herberge auf, und verübte im Verbund mit vielen Spießgesellen, worunter sich allein neun Landwirte befanden, mehrere Mordtaten und zahlreiche Einbrüche. Sein bekanntester und nach ihm hingerichteter Raub- und Mordgenosse war der so genannte blaue Mathias.
Während er eines Tages einer Gräfin in Augsburg seine Waren feilbot und diese mit der Wahl eines Halsbandes beschäftigt war, entwendete Moring einen Ring von großem Wert, der der Familie besonders teuer war, weil sie ihn als ein Geschenk Kaisers Leopolds (1640-1705) betrachtete. Kaum aber hatte sich Moring entfernt, so wurde der Ring vermißt, und kaum vernahm dieser das Gerücht des auf ihm haftenden Verdachtes, als er sich augenblicklich in das gräfliche Palais begab und sich auf alle mögliche Weise von diesem Verdacht zu reinigen suchte. Er lenkte geschickt den Verdacht auf einen Bediensteten, der daraufhin verhaftet wurde. Tatsächlich fand man unter dessen Wertsachen den vermißten Ring.
Nach Morings späterem Geständnis tat er dies mehr aus Rache gegen den Diener, als aus Furcht vor der Entdeckung. Der Bedienstete hatte ihm den Eingang in das Haus der Gräfin verwehren wollen und ihn als einen vermeintlichen Dieb bezeichnet.
Einst kehrte er auf dem Weg zwischen Augsburg und Ulm in einem Wirtshaus an der Landstraße bei einem befreundeten Wirt ein. Dieser lenkte seine Aufmerksamkeit auf einen reichen Jude, der ein Kästchen mit Juwelen bei sich führte und vor einbrechender Nacht mit einem Boten weiter zu reisen gedachte.
Im nahen Wald wurde der Jude samt seinem Führer ermordet und in eine zwischen dichtem Gebüsch befindliche Felsenhöhle geworfen. Die Beute bestand jedoch nur aus 300 Talern. Ärgerlich über diese Täuschung, kehrte er zu seinem Bundesgenossen, dem Wirt, zurück. Als dieser nach dem Boten fragte, erfuhr er mit Schrecken dessen Schicksal. Der Wirt war zwar ein Bösewicht, vom Morden wollte er jedoch nichts wissen und machte dem Hundssattler deswegen Vorwürfe. Dieser antwortete entrüstet: „Ich sehe, ich darf in Zukunft nicht mehr auf deinen Beistand rechnen. Es tut mir um deinetwegen leid, denn du bist ein Thor, daß du gegen das Menschengeschlecht ein so unzeitiges Mitleid hegst. Nun, meinetwegen halt`s am Ende damit, wie du willst, nur laß dir nie einfallen, mich zu nennen, denn so etwas wäre ganz gewiß dein Verderben.“
Der Wirt stellte ihm nochmals vor, daß er wegen diesem an einem unschuldigen Menschen begangenen Mord einst schwere Rechenschaft werde ablegen müssen. „Pah“ erwiderte Moring, „wenn sich dein vermeintlicher Gott mir einmal leibhaftig präsentiert oder sonst sein Dasein ordentlich und handgreiflich dartut, will ich auch an ihn glauben. Bis jetzt bin ich von ihm noch nichts gewahr geworden, also ist auch keiner für mich da, und da auch noch kein Toter wiedergekommen ist, so ist es rein aus mit uns, wenn uns der Sensenmann den Garaus macht. Mein Grundsatz ist deshalb: Lebe und genieße, so lange es geht, und wer dir im Wege steht, den schaffe beiseite. Aus Spaß, Bruder, morde ich nicht, es muß etwas dahinter sein, und wer mich tritt, den trete ich wieder. Das kannst du dir merken, darum sei gescheit und schweige oder fürchte meine Rache!“
Im Einverständnis mit einem anderen Wirt an der Tiroler Grenze wurde ein junger Graf, der aus Italien zurückkehrend, seiner Heimat Franken entgegeneilte, nachts ermordet und sein Leichnam im Kellergewölbe des Wirtshauses vergraben.
In Ulm plünderte der Hundssattler mit seinen Helfershelfern die Kasse eines reichen Kaufmanns, indem er sich mittels einer Kiste, die diesem als Speditionsgut übertragen war, einschmuggelte und in der Nacht mit seinem Raub davonging.
In der Nähe von Bamberg plünderte er eine der reichsten Kirchen aus. Die Beute bestand aus zwei schweren, silbernen Kelchen, eine silberne Kanne, drei goldenen Hostienkästchen, zwei Messgewänder und mehrere silberne Leuchter. Die Bande zertrümmerte die Heiligenbilder, verunreinigte die Sakristei, die Kanzel und den Altar, und trieb im Haus Gottes den schändlichsten Unfug.
Nach dem Kirchenraub machten einige Kompanien Landmiliz Jagd auf die Räuber, allein ohne Erfolg. Moring, der sich nicht mehr sicher glaubte, schlug den Weg nach Eger ein. Tagsüber verbarg er sich in den Löchern und Höhlen des Waldes oder kehrte bei Hirten und Schäfern ein, und marschierte nur bei Nacht weiter. Den Tabulettkram hatte er aufgegeben, um in die Rollen eines reisenden Kaufmanns oder eines Grafen zu schlüpfen. Um seine beiden Hunde kümmerte sich unterdessen der blaue Mathias oder ein anderer seiner zahlreichen Bundesgenossen.
Als er sich in Gesellschaft angesehener Patrizier zu Nürnberg befand und ihm die Maske eines Grafen, den er früher ermordet hatte, abgenommen wurde, geriet er in große Bedrängnis. Seine Festnahme durch die Wache war schon gewiß, da entkam er noch rechtzeitig in ein nahe gelegenes Zimmer, riegelte hinter sich zu und schoß eine Pistole ab, von denen er immer zwei bei sich trug. Während man allgemein glaubte, daß sich der vermeintliche Graf erschossen habe und Anstalten zur Aufbrechung der Tür traf, hatte sich Moring durch einen Sprung vom Fenster in den in einem Zwinger gelegenen Garten gerettet. Von dort gelang es ihm, den zwischen Erlangen und Nürnberg gelegenen Wald zu erreichen, wo er zu seinen Raubgesellen stieß, mit denen er bereits den Kirchenraub begangen hatte.
Zu Eger lebte er in einem der ersten Gasthöfe in Saus und Braus. Dabei machte er Einkäufe, um im Innern des Landes seinen Tabulettkram fortzusetzen. Er beschränkte sich jedoch auf kleinere Tagesreisen, hielt sich meistens in Dörfern und in Flecken auf, wo er noch nicht gewesen war. Dabei setzte er sein früheres Handwerk fort und stahl, wo und wann sich ihm Gelegenheit bot.
Eines Abends nahm er in einer Dorfschenke Nachtquartier. Wegen Mangel an Betten mußte er sich mit den übrigen Gästen mit einem Strohlager begnügen. Er lag neben einem böhmischen Glashändler und einem jungen Mann, an dessen Seite sich ein stark bepacktes Felleisen4 befand. Er war ein Seifensieder aus Litzkow. Beim Frühstück erzählte dieser dem Hundssattler, daß er Frankreich, die Schweiz und Deutschland durchwandert und sich ein schönes Sümmchen erspart habe, womit er seine alten Eltern, die er seit zehn Jahren nicht mehr gesehen habe, zu erfreuen und in seiner Geburtstadt Meister zu werden gedenke.
Der Hundssattler, der aufmerksam zugehört hatte, erzählte gleichfalls von seinen Reisen, so daß beide bald vertraut miteinander wurden. Auch er gab an, daß ihn seine Geschäfte nach Litzkow führten, und daß es ihm lieb wäre, ihn dahin begleiten zu können. Sie würden sich, meinte er, gegenseitig durch die Erzählung ihrer auf ihren Wanderschaften gemachten Erfahrungen den langweiligen Weg verkürzen. Nachdem sie ihre Zeche bezahlt hatten machten sie sich auf den Weg, der sie in einen fast zwei Stunden langen Wald führte. Bei einem Seitenweg sagte der Hundssattler schließlich: „Hier können wir eine bedeutende Strecke abschneiden.“ Und ging voraus. Der arglose Jüngling folgte ihm. An einem Waldsee, der mit Hügeln und Felsen umgeben war, bedeutete der Hundssattler seinem Reisegefährten, daß er sterben müsse. Weder Bitten noch Jammergeschrei konnten den Mörder milde stimmen. Er gab seinen Doggen ein Zeichen und in kurzem war der Arme totgebissen und in Stücke zerrissen.
Diese warf der Hundssattler in den See, bemächtigte sich der wertvollsten Habseligkeiten des Ermordeten und schlug damit den geradesten Weg in Richtung bayerische Grenze ein. Von dort wandte er sich nach Norden und trieb noch längere Zeit seinen Hausierhandel im damaligen Fürstentum Bayreuth.

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Unser Filmtipp: Die „Wendemorde“ – Wie DDR-Schwerverbrecher freikamen

Ein Filmtipp auf ZDF history, u. a. mit Hans Thiers (siehe auch unseren Buchtipp): Die „Wendemorde“ – Wie DDR-Schwerverbrecher freikamen

Ob Begnadigung oder Neubewertung der Straftaten: In den Wirren der Wendezeit kamen viele gewalttätige Schwerverbrecher aus DDR-Gefängnissen frei. Einige wurden schnell rückfällig.

Vor der Wiedervereinigung mussten Justiz und Strafvollzug der beiden deutschen Staaten aneinander angepasst werden. Verantwortliche entschieden, wer in der DDR zu Unrecht verurteilt worden war, wer freikommen sollte. Es gab Entscheidungen mit schrecklichen Folgen.

In den gerade mal elf Monaten zwischen Mauerfall und Wiedervereinigung standen die Zeichen auf Freiheit. Tausende politische Gefangene kamen aus den DDR-Gefängnissen frei. Allerdings galten die Straferlasse aber teilweise auch für gefährliche Gewalttäter. Für sie öffneten sich die Tore der Haftanstalten – entweder, weil man sie begnadigte, oder, weil ihre Schuld nach den Gesetzen der Bundesrepublik abgegolten war.

Einer von ihnen ist Klaus-Dieter S., ein Mann, der schon zu DDR-Zeiten eine Frau missbraucht und ermordet hatte. Er habe keinerlei Zeit gehabt, so S., sich auf die Entlassung ins wiedervereinigte Deutschland vorzubereiten – an einem Freitagnachmittag wurde ihm mitgeteilt, dass er am folgenden Montag entlassen würde. S. überfiel in den 90er-Jahren in Westdeutschland mehrere Frauen und ermordete eine weitere. Bis heute sitzt er im Maßregelvollzug in einer forensischen Psychiatrie.

Ein anderer Fall ist Herbert M., der bereits in der DDR in den 50er-Jahren ein fünfjähriges Mädchen tötete, später eine junge Frau. In der Wendezeit wurde er begnadigt, kam Ende September 1990 frei und tötete nur ein gutes Jahr später wieder: In der Silvesternacht 1991/92 sollte er auf zwei kleine Mädchen aufpassen, die vier und fünf Jahre alten Töchter einer Bekannten, und ermordete diese am Ende bestialisch.

Wieso konnten gewalttätige Verbrecher entlassen werden? Antworten sucht der Film mithilfe eines forensischen Psychiaters, aber auch bei den damals verantwortlichen Politikern.

Kerstin Kämmerer: „Ich töte, was ich liebe“ – Eine Rezension von Max Pechmann

Kerstin Kämmerer ist ehemalige Erste Hauptkommissarin und berichtet in ihrem Buch „Ich töte, was ich liebe“ über einige Fälle, an deren Lösung sie mitgerarbeitet hat. Doch dabei bleibt es nicht. Denn die Autorin berichtet auch von drei Fällen, von denen sie während ihrer Schulzeit erfahren hat und die Menschen in ihrer unmittelbaren Nähe betrafen.

Um es gleich vorweg zu nehmen: „Ich töte, was ich liebe“ ist erstklassig. Zum einen wegen des wunderbaren Schreibstils von Kerstin Kämmerer, der einen regelrecht über die Seiten gleiten lässt. Zum anderen wegen der interessanten und spannenden Fälle, über die sie berichtet, wobei sie auch auf die biografischen Hintergründe der beteiligten Menschen eingeht. Und drittens, da es mehr als nur eine Schilderung von Ereignissen darstellt. Kerstin Kämmerer lässt den Leser direkt teilhaben an der Polizeiarbeit und schildert dabei ihre Gedanken und Gefühle, die sie während der Ermittlungen hatte, was das gesamte Buch ungemein lebendig und vielschichtig werden lässt.

Das Ergebnis ist ein überaus faszinierender Einblick in das Leben einer Kommissarin, so spannend geschrieben wie ein Krimi. Dabei schildert sie auch ihre Anfänge bei der Polizei und wie sie einen ihrer ersten Fälle löste, bei dem es um den Diebstahl einer Lichtorgel ging. Das weitere Buch ist aufgeteilt in unterschiedliche Verbrechenskategorien, die von Exhibitionismus bis zu Mord reichen und die von der Autorin jeweils mit einer Einleitung versehen sind. Überaus interessant ist dabei das Kapitel über Frauen als Täter. Kerstin Kämmerer schreibt, dass sie es in ihrer Laufbahn eher selten mit Frauen zu tun hatte, die einen Mord begangen haben. Ihre Analyse darüber ist soziologisch sehr faszinierend.

Eine wahre Gänsehaut verursacht einem das letzte Kapitel mit dem Titel „Bizarre Fügung“. Denn hier erwähnt Kerstin Kämmerer eine Reihe von Fällen, die miteinander zusammenhängen, wobei sie selbst einmal dem Täter begegnet ist.

Kurz und knapp: „Ich töte, was ich liebe“ ist ein wahres Highlight zum Thema Kriminalistik. Es ist absolut schwer, mit dem Lesen wieder aufzuhören.

Kerstin Kämmerer. „Ich töte, was ich liebe“. Eine Thüringer Kriminalistin erzählt. Verlag Kirchschlager 2019, 207 Seiten (mit Lesebändchen), 16,95 Euro.