Das Rädern oder die Räderung

Nach der mittelalterlichen Rechtsprechung stand auf Mord die Hinrichtung mit dem Rad. Man unterschied die Räderung von oben, die dem Verbrecher bald den Gnadenstoß gab, und die von unten, die ihn noch lange qualvoll leiden ließ. Sie konnte durch mehrfaches Reißen oder Zwicken mit glühenden Zangen, Hautabziehen, dem Abzwicken einzelner Glieder, der Abschlagung der Hände usw. verschärft, andererseits aber „aus Gnaden“ an einem bereits Enthaupteten vollzogen werden.

Geräderter

Geräderter auf einem Holzschnitt des 16. Jahrhunderts.
Schweizer Landgerichtsordnungen schreiben vor, daß der Totschläger oder Mörder dem Scharfrichter überantwortet wird. Er soll ihn auf die Richtstatt führen, ihn dort niederlegen, die Arme ausspannen, festbinden und ihm mit einem Wagenrad seine Glieder, die Arme vor und hinter den Ellenbogen, desgleichen an beiden Schenkeln über und unter den Knien zerstoßen und zerbrechen. Wenn der arme Mensch davon nicht tot wäre und den Gnadenstoß begehrte, sollte ihm der Scharfrichter diesen gestatten. Danach flocht und band der Nachrichter den Delinquenten mit Stricken, egal ob dieser tot oder lebendig war, auf das Rad. Dieses wurde an einem Pfahl angenagelt und waagerecht aufgerichtet. Der Geräderte blieb also radgebrecht und gebunden auf dem Rad liegen und mußte so sterben und verderben. In manchen Gegenden, wie im Hannoverschen, in Einbeck 1775 oder in Frankreich, zerschmetterte man dem Verurteilten die Glieder mit eisernen Keulen.

Ein Geräderter konnte tagelang in seinen Qualen schmachten, bis ihn der Tod erlöste. Rudolf von der Wart, den man der Teilnahme an der Ermordung Albrechts I. (1255-1308) beschuldigte, lebte noch drei Tage und drei Nächte auf dem Rad, während seine Gemahlin, ohne Nahrung zu sich zu nehmen, betend unter dem Rad blieb. Selten sind die Beispiele, wo Geräderte die Prozedur überlebten, aber es gibt sie, so geschehen in der Provinz Champagne vor der Revolution, wo sich ein Wundarzt nebst seinem Bruder eines Geräderten annahm, ihn wieder beinahe gänzlich herstellte, dann aber von diesem verraten wurde. Der Missetäter wurde allerdings ein zweites Mal gerädert, diesmal ohne Gnade und Hilfe.
Bildlich finden sich solche Schauspiele mehrfach, etwa auf einem Nürnberger Holzschnitt von 1497, dem Holzschnitt vom Reißer der Wunder von Mariazell um 1515, wo ein Geräderter die Mutter Gottes anruft und ym all sein payn ganntz wurde oder auf einer Votivtafel in der Wallfahrtskirche von Altötting aus dem Jahr 1663, wo der Student Thomas Hank während seiner Räderung am 27. Juli 1663 dreizehn Stöße überlebte, da er zur Mutter Gottes seine Zuflucht nahm.
Nur ganz ausnahmsweise wurde die Räderung an Frauen vollstreckt. Das Vehmbuch der Stadt Zerbst berichtet für 1533 einen solchen Fall. Von unglaublich barbarischer Art war die Hinrichtung der Raubmörderin Dorothea Götterich im Jahre 1770, die lebendig gerädert wurde, weil sie in Neubrandenburg eine Witwe und deren drei kleine Kinder auf scheußlichste Art mit einer Axt ermordete und beraubte.