Der 1957 (?) geborene Ulrich Schmidt ist ein deutscher Serienmörder und Sexualverbrecher. In den Jahren 1987 bis 1989 ermordete er fünf Frauen in Essen; außerdem verübte er vier Mordversuche – diese Opfer überlebten zum Teil schwer verletzt. Weil er die meisten Morde an Feiertagen begangen hatte, wurde er von den Medien als „Feiertagsmörder“ bezeichnet.
Über Kindheit und Jugend ist so gut wie nichts bekannt geworden, selbst das Geburtsjahr ist quellenmäßig nicht abgesichert. Die Mordserie begann, als Schmidt etwa 30 Jahre alt war. Zunächst verübte er im Mai und Juni 1987 zwei Mordversuche – an einer 49jährigen Frau in Essen-Stadtwald und einer 59ährigen Frau im Essener Grugapark sowie zwischen Juni und August 1989 an einer 41jährigen Frau in der Essener Innenstadt und einer 38jährigen in Essen-Rüttenscheid. Alle vier Frauen überlebten nur knapp und wie durch ein Wunder, da der Täter äußerst brutal vorgegangen war.
Den ersten Mord beging er am 27. Mai 1987 an einer 46jährigen Badewärterin des Freizeitbades „Oase“ in Essen-Frohnhausen; der Körper des Opfers wies 48 Stichverletzungen auf, die höchstwahrscheinlich durch einen Schraubendreher verursacht worden waren. Im Juli 1987 begegnete ihm eine 63jährige Rentnerin, die auf dem Nachhauseweg zwischen Essen-Kray und Essen-Huttrop unterwegs war. Zunächst forderte er von der Frau Geld, das er auch sofort bekam, dann stach er mit einem Messer auf sie ein und ergriff die Flucht. Die Frau wurde zwar relativ schnell gefunden und ins Krankenhaus gebracht, verstarb jedoch einige Wochen danach an schweren Verletzungen, die sie an Leber, Bauchspeicheldrüse, Magen und Milz erlitten hatte.
Am 15. März 1989 schlug der Mörder erneut zu: Er drang in die Wohnung der 81jährigen Witwe Elisabeth Fey in Essen-Holsterhausen ein, schlug der Frau mehrmals auf den Kopf, erstach sie mit einem Küchenmesser und stahl ihr Bargeld. Am 24. März 1989 tötete er eine 19jährige Frau an der S-Bahn-Station Grugabad. Das Opfer war durch Stiche ins Herz getötet worden. Am 6. Juni 1989 ermordete er die 23jährige Petra Kleinschmidt in Essen-Altendorf; dieser Frau hatte er zwei Schnitte in die Kehle zugefügt.
Die Unterbrechung der Mordserie war darauf zurückzuführen, daß der Täter vorübergehend wegen räuberischer Erpressung im Gefängnis gesessen hatte; er war lediglich aufgrund der Weihnachtsamnestei 1988 „wegen guter Prognose“ entlassen worden… Weil in der damaligen Zeit die Ermittler der Mordkommission und jene der Sexualdelikte nicht zusammenarbeiteten, wurde zunächst nicht erkannt, daß hinter all diesen Verbrechen der gleiche Täter steckte. Erst die ungewöhnliche Häufung der Morde in verhältnismäßig kurzer Zeit veranlaßte die Mordkommission unter Hauptkommissar Jürgen Springer, nach übereinstimmenden Gemeinsamkeiten zu suchen, die es tatsächlich gab. So fiel zum Beispiel auf, daß der Täter seine Opfer jedesmal zunächst angesprochen und Geld verlangt hatte, wobei die eigentliche Beute offenbar zweitrangig erschien. Auch hatte er in den meisten Fällen die Strumpfhose seiner Opfer zum Fesseln benutzt und als Mordwerkzeug war immer eine Stichwaffe verwendet worden. Aufgrund der ausgezeichneten Beschreibung einer der Überlebenden konnte schließlich ein Phantombild erstellt werden, das in ganz Essen verteilt wurde. An einem der Tatorte war überdies ein Schuhabdruck des Täters sichergestellt worden, am letzten wurde eine Kleinbildkamera entdeckt, die der Verbrecher panikartig zurückgelassen hatte. Die Polizei konnte dabei nicht nur die Fingerabdrücke sichern, sondern auch darauf gespeicherte Fotos entwickeln, auf denen Teile des Kennzeichens und ein blauer Opel Rekord-D sowie Personen zu erkennen waren. Bei der Überprüfung der Halter dieses Fahrzeugtyps wurde dann Ulrich Schmidt ermittelt, der ohnehin bereits wegen räuberischer Erpressung, Einbruchs, Hehlerei und Gewalttätigkeit bekannt war. Der 32jährige war arbeitslos, mit einer Ungarin verheiratet und wohnte in der Essener Innenstadt.
Nun konnte der Verdächtige am 8. August 1989 in der Nähe der Wohnung seiner Mutter festgenommen und bald darauf das Gerichtsverfahren gegen ihn eröffnete werden. Die Indizien waren erdrückend, außerdem gestand der Verbrecher zwei Mithäftlingen gegenüber seine Taten. Schließlich konnten ihm alle Morde sowie drei Mordversuche, fünf Vergewaltigungen, Raub und diverse Einbrüche eindeutig nachgewiesen werden. Nach etwa zwei Jahren Untersuchungshaft und 19 Verhandlungstagen, in denen der Angeklagte sich geweigert hatte, über Taten und Motive in der Öffentlichkeit zu sprechen, sich jedoch einem Psychiater anvertrauen wollte, wurde nach 43 Sitzungstagen und nahezu einjähriger Verfahrensdauer vom Landgericht Essen im September 1992 das Urteil gesprochen. Es lautete auf lebenslange Freiheitsstrafe mit gleichzeitiger Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt.