Martin Ferkas und Paul Wasansky – Die Herzleinfresser (Mähren, 1570)

Am 1. März 1570 wurden zu Ewanschitz in Mähren zwei Mörder hingerichtet, die zusammen 124 Morde begangen hatten. Sie hießen Martin Ferkas und Paul Wasansky.
Letzterer bekannte neben vielen anderen schrecklichen Taten, daß er einst zwei Mägde erschlagen, ihnen die Brüste abgeschnitten und nicht mehr als zehn Groschen bei ihnen gefunden hatte.
Zu einer anderen Zeit erwürgte er mit seinem Mordgesellen zwei schwangere Weiber, schnitt die Kinder heraus, riß ihnen die Herzlein aus dem Leib und fraß diese warm. Bei den Frauen fanden sie nicht mehr als drei Groschen. Als er zwei Knaben totschlug, war die Beute ein Groschen.

Karolina
Die grausame Hinrichtung der beiden Mörder mittels sogenannter Kombinationsstrafen war typisch für die Zeit des Mittelalters und reichte noch bis in das frühe 19. Jahrhundert.
Martin Ferkas, so berichtet die Quelle, wurde zuerst mit Zangen gerissen und anschließend mit dem Rad zerstoßen. Dem Mordvogel Wasansky zwackte man zuerst mit glühenden Zangen seine Glieder stückweise ab. Anschließend zwickte man ihn mit den gleichen Instrumenten die Brüste, eine Spiegelstrafe, da er auch den Frauen die Brüste abgeschnitten hatte. Dann hat man ihm die Haut vom Leib gezogen (geschunden), ihn zuletzt auf einen Stock gesetzt und lebendig gebraten.
Wie bereits Ferkas und Wasansky, die zwei schwangere Weiber ermordet hatten, die Kinder herausschnitten und die Herzlein fraßen, tötete auch Gniperdoliga schwangere Frauen, um mit den Kindshändlein und Herzen Schwarzkunst zu treiben.

Anmerkungen zum kriminellen Aberglauben der Herzfresserei:
Beim Aufschneiden der Schwangeren spielten neben den abergläubischen Aspekten sicherlich auch sexuelle Perversionen und krankhafte Neigungen eine Rolle, denn nicht alle Mörder und Diebe schnitten schwangere Frauen auf. Das Taufen der Kinder spielte hier eine besondere Rolle, da die ungeboren, herausgeschnittenen Kinder ohne Taufe, ohne Möglichkeit in den Himmel zu gelangen und ihr Seelenheil zu erlangen, ermordet wurden. Hierin lag das unheimliche Wesen des teuflischen Aberglaubens, die Kinderherzen als Schwarzkunst für das Unsichtbarmachen zu mißbrauchen.
Dieser Aberglaube, so läßt es sich beobachten, nahm zwar bei Mördern und Dieben des 18. und 19. Jahrhunderts ab (Karl Masch, einem Raubmörder aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, sagte man die Fähigkeit des Unsichtbarmachens ebenfalls noch nach), hätte aber vereinzelt bis in das frühe 20. Jahrhundert auftreten können, wie Hellwig zu Beginn des 20. Jahrhunderts vermutet: Möglicherweise kann dieser Glaube auch heutigentags wieder praktisch werden, sagt er, ein sicher festgestelltes Beispiel aus moderner Zeit ist aber nicht bekannt.
Er führt einige Beispiele für das 19. und frühe 20. Jahrhundert an: Im Jahre 1869 wurde im Kreis Wladimi Wolynsk der Leichnam eines Knaben mit rund aufgeschnittener und vom Bauch gezogener Haut aufgefunden. Bei der Untersuchung wurde ermittelt, daß der Bauer Kyrill Dschuß den Knaben ermordet hatte, um aus seinem Fett ein Diebeslicht zu fertigen. Einige ähnliche Verbrechen wurden 1881 und 1896 ebenfalls in Rußland verübt.
In der Nähe des Dorfes Ssyrjatino wurde im Juli 1904 die Leiche eines Knaben mit abgeschnittener Hand gefunden. Der Körper war mit vielen Stichwunden bedeckt. Der Fall blieb lange Zeit rätselhaft. Die Polizei hörte nur dunkle Andeutungen, da der Aberglaube bestehe, eine bei Lebzeiten einem Menschen abgehackte Hand mache den Dieb, der sie bei sich trage, unsichtbar und lasse ihn bei Diebstählen straflos davonkommen. Diese Andeutungen bestätigten sich durch weitere Ermittlungen. Man hatte bei Haussuchungen im Pachotny Ussad bei drei Bauern blutige Kleidungsstücke gefunden. Diese drei Bauern übten Druck auf die übrigen Dorfgenossen aus, die der Polizei keine Aussagen über das Verbrechen zu machen wagten. Nach der Verhaftung der Kompromittierten faßten die Bauern jedoch Mut und sagten aus, daß mehrere Bauern die abgeschnittene Hand bei Diebstählen in den Nachbardörfern bei sich geführt hätten. Nun fanden die Behörden auch die abgeschnittene Hand des ermordeten Knaben unter dem Dach eines Bauernhauses, an einer Stelle, von der sie die in die Sache eingeweihten Bauern jederzeit nehmen konnten, um sie als Talisman bei Diebstählen zu benutzen. Der Mord wurde nach einem wohlüberlegten Plan verübt. Der unglückliche Knabe wurde in eine Schlucht geschleppt. Unter den Leuten, die ihn dorthin zerrten, befand sich auch ein Onkel des Knaben. Er konnte jedoch das grauenvolle Schauspiel, als seinem Neffen die Hand abgeschnitten wurde, nicht lange ansehen und lief davon. Von Gewissensbissen gequält, legte er später ein Geständnis ab und gab die übrigen Teilnehmer am Verbrechen an. Auch im westlichen Europa kamen derartige Verbrechen vor.